Therapie für Erwachsene

Ich biete Einzeltherapie vorwiegend in tiefenpsychologischer Psychotherapie an, gegebenenfalls kombiniert mit Hypnotherapie und Methoden aus der systemischen Familientherapie.

 

Vor Aufnahme einer Psychotherapie finden in der Regel fünf probatorische Sitzungen statt.

Diese dienen folgenden Zwecken:

 

Erkundung, ob Psychotherapeut und Klient (Patient) miteinander arbeiten können und wollen.

Erkundung, ob das Anliegen (Problem) im Sinne der Krankenversicherung als psychische Störung (Erkrankung) anerkannt und damit eine Psychotherapie kostenerstattungspflichtig ist.

Klärung der Rahmenbedingungen bei einer Psychotherapie wie voraussichtliche Dauer, Behandlungsfrequenz, Einhaltung/Absage von Terminen, Regelung von Ferienzeiten, Honorarsatz, Schweigepflicht/Entbindung von der Schweigepflicht.

Kommen Sie mit mir zu dem Ergebnis, dass Sie eine Psychotherapie beginnen wollen, erstelle ich einen Antragsbericht, den Ihre Krankenversicherung in chiffriertem und verschlossenem Couvert an einen Gutachter weiterleitet, zwecks Prüfung und Bewilligung Ihrer Psychotherapie.

 

Bis zur Genehmigung bzw. Zusage zur Kostenübernahme können ca. zwei Monate vergehen. Sie haben jedoch, einen freien Therapieplatz vorausgesetzt, die Möglichkeit in dieser "Wartezeit" bereits mit der Behandlung zu beginnen, sofern Sie die Kosten hierfür selbst tragen wollen.

 

Bei Selbstzahlern entfällt grundsätzlich eine Wartezeit bis zur Genehmigung der Kosten, auch hier unter der Voraussetzung, dass ein Therapieplatz frei ist.